CORONA: Allgemeinverfügung zur Gefährdungsstufe 2 ist veröffentlicht

22.10.2020

Die Allgemeinverfügung zur Gefährdungsstufe 2 ist veröffentlicht. In einigen Städten gilt ab jetzt in öffentlichen Außenbereichen Maskenpflicht! Iserlohn, Lüdenscheid, Menden, Neuenrade und Werdohl.

Die Eckpunkte:

▪️Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 100 Personen sind ab Montag unzulässig (Ausnahmen in der Verfügung)

▪️Betrieb von gastronomischen Einrichtungen & Verkauf von alkoholischen Getränken (auch Kiosk und Tankstellen) sind zwischen 23 und 6 Uhr unzulässig.

▪️Feste außerhalb des privaten Raums: Höchstens 10 Personen

▪️Im öffentlichen Raum dürfen nur Gruppen von höchstens 5 Personen zusammentreffen. Ausnahmen z.B.: Verwandte & Haushaltsmitglieder.

▪️Bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz

▪️Bei Veranstaltungen entfällt die Alternative, die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bzw. die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, durch die Sicherstellung der qualifizierten Rückverfolgbarkeit zu ersetzen.

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