FWG stellt Antrag auf Einrichtung eines Bestattungswaldes nach dem FriedWald-Konzept

13.10.2017

Die Freie Wählergemeinschaft Neuenrade begründet den Antrag wie folgt: Im Laufe der Zeit haben sich die Bestattungsformen in Mitteleuropa verändert. Ein Bestattungswald (auch Urnen-, Begräbnis-, Friedwald oder Ruheforst) ist eine rechtlich festgelegte Waldfläche außerhalb traditioneller Friedhöfe, in der eine Beisetzung von Totenasche möglich ist.

Die Grabstelle ist örtlich fixiert, jedoch nicht als solche erkennbar, eine individuelle Pflege ist unzulässig oder unmöglich. Die Asche der Verstorbenen wird direkt an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Über den Standort entscheidet man sich ggf. schon zu Lebzeiten, so dass Angehörige rechtzeitig über den späteren Beisetzungswunsch informiert sind.
Um einen Friedwald entstehen lassen zu können, muss die Stadt Neuenrade auf ihrem Stadtgebiet die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft nach dem Bestattungsgesetz NRW übernehmen. Dies beinhaltet die Durchführung eines Antragsverfahrens bei der Kreisordnungsbehörde, den Erlass einer Friedhofssatzung für den Friedwald und das Führen der Aufsicht über dessen ordnungsgemäßen Betrieb.
Die FWG-Fraktion schlägt vor, eine entsprechende – im städtischen Besitz befindliche Fläche – für einen Bestattungswald nach dem FriedWald-Konzept zu planen, zu errichten und auszuweisen. Unsere Fraktion könnte sich zum Beispiel, neben dem bestehenden Waldfriedhof auf dem Kohlberg (auch als Russenfriedhof bekannt), so einen Bestattungswald vorstellen. Hierbei könnte – je nachdem, wie das zu erwartendem Gerichtsurteil ausfällt – die gerodete Fläche, die seinerzeit für eine Windkraftanlage vorbereitet wurde, als ein möglicher Standort dienen.

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