Schluss mit der Abzocke, weg mit den Straßen­ausbau­beiträgen

Straßenausbaubeiträge von Anliegern für die Erneuerung oder den Ausbau von Straßen zu verlangen, halten wir für ungerecht. Die Nutzung der öffentlichen Straßen ist zweckbestimmtes Allgemeingut, ebenso wie Schulen und andere öffentliche Einrichtungen. Straßen dienen, gleich ob Bundes-, Landes- oder kommunale Straße, der Nutzung durch jedermann. Wir finden diese Beiträge, zusätzlich erhoben zu den KFZ- und Kraftstoffsteuern, sind „Abzocke“ und müssen abgeschafft werden.

Derzeit erheben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen nach wie vor Beiträge für die Sanierung der Straßen. Neben NRW sind die Straßenausbaubeiträge lediglich in vier weiteren Bundesländern Pflicht, sieben lassen den Kommunen die Wahl und in Baden-Württemberg, Berlin, Bayern und Hamburg gibt es keine Straßenausbaubeiträge. Deutschland ist derzeit das einzige Land in Europa, in dem Anlieger zusätzlich zu den anderen Steuern Straßenausbaubeiträge zu bezahlen haben. Schlimm ist auch, dass dafür noch nicht einmal eine bundes- und landeseinheitliche Regelung existiert.

Die Freie Wählergemeinschaft Neuenrade hat im Februar 2019 einen zweiteiligen Antrag im Rat eingebracht, der die Aussetzung der Gebührenerhebung für Straßenausbaubeiträge bis zu einer endgültigen Entscheidung der NRW-Landesregierung vorsah. Außerdem enthielt der Antrag den Vorschlag eine Petition an den NRW-Landtag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu schreiben. Beide Punkte wurden zudem von allen anderen Oppositionsparteien unterstützt, trotzdem lehnte die CDU diesen Antrag ab.

Daraufhin hat die FWG einen gemeinsamen Brief aller anderen Parteien an Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) initiiert, in dem sie sich für die Abschaffung der Anliegerbeiträge ausgesprochen hat. Der Druck – nicht nur aus Neuenrade – hat zu einer deutlichen Verbesserung geführt: Die bisherigen Höchstsätze für die Beteiligung von Anliegern an der Erneuerung von Straßen, Parkstreifen, Rad- oder Gehwegen wurden halbiert. Für Anliegerstraßen darf eine Kommune künftig nur noch 40 Prozent der Kosten von Grundstückseigentümern verlangen (vorher 50 bis 80 Prozent), für Haupterschließungsstraßen 30 Prozent. Bei Hauptverkehrsstraßen dürfen für Fahrbahnen und Radwege künftig noch 10 Prozent, für Parkstreifen und Gehwege 40 Prozent der Kosten verlangt werden. Bei Hauptgeschäftsstraßen dürfen Anlieger bei der Erneuerung von Fahrbahn- und Radwegen maximal mit 35 Prozent, bei Parkstreifen und Gehwegen mit 40 Prozent zur Kasse gebeten werden.

Ein guter Teilerfolg. Trotzdem setzt sich die FWG für die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Wir finden diese Beiträge, zusätzlich erhoben zu den KFZ- und Kraftstoffsteuern, sind „Abzocke“.

 

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