Ihre Spende ist wichtig

Das Ziel die "Freien Wähler" in den Rat der Stadt Neuenrade hineinzubringen, können Sie auch finanziell unterstützen!

Die Freie Wählergemeinschaft Neuenrade e.V. ist ein Verein. Es gelten daher die üblichen Regelungen für Spenden.

Infos zu Spenden

Als Privatperson können Sie Ihre finanzielle Unterstützung zum Teil von Ihrer Einkommensteuerschuld abziehen!

Für Spenden an unabhängige Wählervereinigungen beträgt die Steuerermäßigung gemäß § 34g EStG 50 % des Spendenbetrags bis zu einem Höchstbetrag von 1.650,00 € (bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,00 €). Von der Steuerschuld werden also maximal 825,00 € (1.650,00 €) abgezogen!

Spenden von juristischen Personen (z.B. AG, GmbH, KGaA) an unabhängige Wählervereinigungen sind nicht abzugsfähig.

Gleiches gilt für Unternehmen, die als Personengesellschaft geführt werden (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG). Allerdings können diese Spenden anteilig über die einzelnen Gesellschafter, sowie sie natürliche Personen sind, bei deren Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Bedenken Sie: Ihre Spende hilft uns sehr viel mehr als den etablierten Parteien vor Ort.

Empfänger
Freie Wählergemeinschaft Neuenrade e.V.

Betreff
Spende von Vorname Nachname (oder Firma) und Adresse

BIC: GENODEM1NRD
IBAN: DE36447615342200734200

Konto: 2200 734 200
BLZ: 447 615 34
Volksbank in Südwestfalen eG


Bitte senden Sie uns ergänzend zu Ihrer Überweisung eine zusätzliche Mitteilung, wenn Sie weitere Informationen zur FWG haben möchten, und insbesondere wenn Sie Spenden-Bescheinigungen benötigen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.